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   LG Bonn, 28.10.2003 - 10 O 394/03   

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https://dejure.org/2003,39169
LG Bonn, 28.10.2003 - 10 O 394/03 (https://dejure.org/2003,39169)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.10.2003 - 10 O 394/03 (https://dejure.org/2003,39169)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 10 O 394/03 (https://dejure.org/2003,39169)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Verletzungen der Obliegenheiten aus § 19 Nr. 1b, d VGB 2000 besteht kein Anspruch auf Entschädigungszahlung aus einer Wohngebäudeversicherung; Anspruch auf Entschädigungszahlung aus einer Wohngebäudeversicherung bei Verletzungen der Obliegenheiten aus § 19 Nr. 1b, d ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WG § 6 Abs. 1
    Bei Verletzungen der Obliegenheiten aus § 19 Nr. 1b, d VGB 2000 besteht kein Anspruch auf Entschädigungszahlung aus einer Wohngebäudeversicherung; Anspruch auf Entschädigungszahlung aus einer Wohngebäudeversicherung bei Verletzungen der Obliegenheiten aus § 19 Nr. 1b, d ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 7 U 37/99
    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2003 - 10 O 394/03
    Erforderlich ist demnach eine solche Kontrolldichte, dass selbst bei einem Ausfall der Heizungsanlage keine Frostschäden entstehen (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.3.2000 - 7 U 37/99, NVersZ 2000, 427,428).

    Hierfür muss der Versicherer nur darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine Obliegenheit verletzt hat, die bezweckt und bei abstrakter, vom Einzelfall losgelöster Betrachtung auch geeignet ist, den Eintritt des Versicherungsfalles zu verhindern oder zumindest zu erschweren (OLG Frankfurt NVersZ 2000, 427,429).

  • BGH, 13.11.1996 - IV ZR 226/95

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen der Verletzung von

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2003 - 10 O 394/03
    Dieser Beweis ist aber nur erbracht, wenn mit Sicherheit festzustellen ist, dass sich die Obliegenheitsverletzung in keiner Weise auf den Eintritt des Versicherungsfalls ausgewirkt hat (BGH VersR 1997, 485; OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Köln, 18.03.2003 - 9 U 69/02

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Kosten zur Beseitigung der Folgen für einen

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2003 - 10 O 394/03
    Würde man dem Begriff des "nicht genutzten Gebäudes" im Sinne von § 19 Nr. 1 lit. d VGB 2000 die Bedeutung eines "nicht beheizten Gebäudes" beimessen, hätte Ziffer 1 lit d hätte gegenüber Ziffer 1 lit b keine eigenständige Bedeutung, da beide nur regeln würden, wie der Frostgefahr zu begegnen ist (OLG Köln, Urt. v. 18.3.2003 - 9 U 69/02, n. v.).
  • OLG Köln, 28.06.1984 - 5 U 257/83
    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2003 - 10 O 394/03
    Zwar wird dem auch in § 9 Ziffer 2 lit b VGB 62 verwandten Begriff des "nicht genutzten Gebäudes" bisweilen die Bedeutung eines "nicht geheiztes Gebäudes" beigemessen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28.6.1984 - 5 U 257/83, VersR 1986, 675).
  • LG Wiesbaden, 26.01.2011 - 1 O 193/08

    Wohngebäudeversicherung - nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile

    Auch regelmäßig, mehrfach in der Woche durchgeführte Renovierungsarbeiten können daher den Status eines "nicht genutzten" Gebäudes nicht verändern (vgl. OLG München, 27.01.2004, Az. 25 U 4931/03; LG Bonn, 28.10.2003, Az. 10 O 394/03; LG Kiel VersR 1990, 785; Spielmann a. a. O.).
  • LG Frankfurt/Main, 27.02.2012 - 8 O 273/11

    Gebäudeversicherung - Nichtentleerung Wasserleitung leerstehendes Gebäude

    Arbeiten im Zusammenhang mit einer Renovierung bedeuten für sich allein genommen noch keine "Benutzung" (OLG Stuttgart VersR 1989, 958; OLGR Celle 2007, 544; OLG Frankfurt ZfS 2003, 601; LG Bonn, Urteil v. 28.10.2003, Az.: 10 O 394/03 zit. nach Juris; LG Kiel VersR 1990, 785; Spielmann, VersR 2006, 317).
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